WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Ausbildungsstelle

Stellenangebot

Vortrag

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
20.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Nicht überall darf gezündet und geböllert werden

(bro) (stve) Nicht mehr lange, und der Jahreswechsel steht an. Um das alte Jahr zu verabschieden und das neue Jahr zu begrüßen, können wieder jede Menge Feuerwerksartikel gekauft werden. Geschossen werden darf aber nur am 31. Dezember und 1. Januar, und das auch nicht überall.

Wie das Ordnungsamt der Stadt Eberbach mitteilte, ist das Abbrennen von "pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II", also die gängigen Feuerwerkskörper und Knallkörper, nur am Silvestertag und am Neujahrstag erlaubt. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Aber auch an diesen beiden Tagen dürfen die Feuerwerke nicht überall gezündet werden. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie auch Fachwerkhäusern ist das Abbrennen der Knaller und Raketen verboten.

In Eberbach gilt der Verbotsbereich für folgende Bereiche:
gesamter Bereich Altstadt - Ost, Adolf-Knecht-Straße, Alter Markt, Backgasse, Binnetzgasse, Brühlstraße, Brunnengasse, Fischergasse, Geisgasse, Hauptstraße, Heumarkt, Kellereistraße, Kornmarkt, Krämergasse, Lindenplatz, Neugereuther Gässel, Obere Badstraße, Pfarrgasse, Pfarrhof, Rosengasse, Untere Badstraße und Zwingerstraße. Außerdem in folgenden Straßen: Gässel - zwischen Odenwaldstraße und Scheuerbergstraße - Neckarstraße – ab Kreuzung Querspange Brückenstraße bis L 595 (Kreisverkehr). Und im Ortsteil Lindach in folgenden Straßen: Lindenstraße, Hausnummer 13, 13/1, 15, 21, 21/1, 23, 25 u. 27, Kastanienstraße, Hausnummer 1, 3, 5, 7, 9, 11, 2, 4 und 6, Blumenstraße, Hausnummer 1 und 2, Birkenweg, Hausnummer 4/2, 6 und 8.

Um Schäden beim Abbrennen von Feuerwerken zu vermeiden, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen oder ein CE-Zeichen haben.
  • Nach dem Zünden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Feuerwerkskörper sollten niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern gezündet oder heruntergeworfen werden.
  • Es darf nicht auf Menschen oder Tiere oder Gebäude gezielt werden.
  • „Blindgänger“ dürfen nicht erneut gezündet werden.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sollte sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigt werden.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden.
  • Fenster und Türen sollte man geschlossen halten.
  • Wer Feuerwerk abbrennt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.


12.12.22

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben
Von nichtmehrEwwerbacher (18.12.22):
@ Schöpfung: Meinungsfreiheit ist nach wie vor uneingeschränkt möglich, wie man erkennen kann, dass Ihr Kommentar veröffentlicht wird. Die Einschränkungen (bitte mal die deutsche Rechtschreibung lernen Schöpfung) gab es schon immer in der Altstadt und hat nichts mit COVID Einschränkung oder gar Bevormundung nach Art autoritärer Regime zu tun.

Von Schöpfung  (18.12.22):
Es ist schon beängstigend ,das sehr viele Menschen in Deutschland glauben, das wir die Welt retten können lecherlich ganz Europa lacht über uns Pollen Frankreich und andere Bauern neue Atomkraftwerke ist vielleicht gut für uns wenn bei uns der Strom knapp wird können wir ja von dort ja Strom beziehen Geld spielt keine Rolle, zudem wir bekommen ja schon Strom vom Ausland. Und jetzt stellt sich Scholz und Habeck im Bremerhaven hin und lassen sich feiern mit ihren neuen Terminel das von Schiffen versorgt wird, allein der Treibstoff was diese Schiffe rausblasen ist eine sehr große Umweltsünde wirt aber nichts darüber gesprochen lecherlich genauso wie man Gass aus Katar Imponiert von nächsten Schurgenstadt wieder in die Abhängigkeit.



Von Joedi (15.12.22):
Gibt es ein Recht auf Silvesterfeuerwerk? Die Einschränkungen hören sich nach gesundem Menschenverstand an. Hat leider nicht jeder.
Übrigens, welche Rechte sind denn noch eingeschränkt? Bitte im Vergleich mit der DDR. Danke


Von Eberbacher (14.12.22):
An die Schöpfung:

An den aufgelisteten Stellen herrschte auch vor Corona schon ein Verbot. Aber Hauptsache wieder irgendwas sinnloses geschrieben;)


Von Schöpfung  (14.12.22):
Es werden immer mehr Rechte den Bürgern entzogen, in der Coronazeit hat alles angefangen es wird nur noch von oben herab entschieden ,wir Bürger sind außen vor das erinnert nich kanns stark an die ehemalige DDR .

Von Schöpfung  (12.12.22):
Lecherlich was man in der Corona kassiert hat bleibt, mö chte den Grund wissen.

[zurück zur Übersicht]

© 2022 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

THW

Catalent

Stellenangebot

Neubauprojekt

Werben im EBERBACH-CHANNEL