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Ausbruch der Geflügelpest im Tierpark Walldorf

(bro) (rnk/sh) Nachdem das Virus der Geflügelpest bisher bei einzelnen Wildvögeln im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen werden konnte, wurde es nun bei einem Nandu des Tierparks Walldorf festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am Samstag, 4. März, den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1. Durch diese neue Entwicklung – erstmals war im Landkreis kein Wildvogel betroffen – gibt es seit Mittwoch, 8. März, eine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im gesamten Rhein-Neckar-Kreis gilt.

Der betroffene Nandu, ein Laufvogel, war am 2. März im Tierpark Walldorf verstorben und zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA KA) gebracht worden. Dort wurde in einem vorläufigen Befund am 3. März das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Tags darauf, am 4. März, verstarb auch der zweite im Tierpark gehaltene Nandu. Dieser wird ebenfalls am CVUA Karlsruhe untersucht. Am Montag, 6. März, wurden durch das Veterinäramt Proben aller für das Geflügelpestvirus empfänglichen Tiere entnommen und zur Untersuchung nach Karlsruhe gebracht.

Der Tierpark Walldorf wurde durch das Veterinäramt gesperrt, und es wurden Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Neben einer angeordneten Desinfektion werden die dort lebenden Vögel in kurzen Abständen mehrfach auf das Geflügelpestvirus untersucht, bis der Ausbruch erloschen ist. Im Gegensatz zu einem Nutzgeflügelbestand wird im Tierpark eine Bekämpfung der Geflügelpest grundsätzlich ohne Tötungen durchgeführt.

Bereits am 16. Februar war ein Fall von Geflügelpest (HPAI) bei einem Wanderfalken im Rhein-Neckar-Kreis amtlich bestätigt worden. Am 24. Februar wurde an der Schleuse Schwabenheim in Dossenheim eine tote Möwe aufgefunden. Bei diesem Tier wurde am 3. März durch das FLI das hoch-pathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel im Tierpark Walldorf und bei Wildvögeln an mehreren Orten im Rhein-Neckar-Kreis sowie in den benachbarten Kreisen und Städten ordnet das Veterinäramt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung an. Sie beinhaltet eine Aufstallungspflicht im gesamten Rhein-Neckar-Kreis für Geflügel (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus).

Die mit Allgemeinverfügung vom 3. März für bestimmte Gemeinden erlassene Aufstallungspflicht wird somit auf den gesamten Kreis ausgedehnt. Im gesamten Kreisgebiet müssen die betroffenen Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz oder Gitter mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter als Schutzvorrichtung ausreichend.

Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen im Rhein-Neckar-Kreis untersagt. Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen, werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung ist befristet und gilt bis zum Ablauf des 11. April, solange keine öffentliche Bekanntmachung einer Fristverlängerung erfolgt.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bittet erneut alle Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Infos im Internet:
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen
www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/tiergesundheit.html

10.03.23

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