Mit dem Rad entgegen der Einbahnrichtung (Foto: StVE)(hr) (stve) Mit der Freigabe zweier innerstädtischer Einbahnstraßen für den Rad-Gegenverkehr begann dieser Tage der Umsetzungsprozess des im Mai vergangenen Jahres vom Gemeinderat beschlossenen Mobilitätskonzepts (wir berichteten).
Seit Mittwoch, 28. Januar, können die Einbahnstraßen Bussemerstraße und Adolf-Knecht-Straße vom Fahrradverkehr auch in Gegenrichtung befahren werden. Zur Montage des ersten Schilds kamen auch Mitglieder der Arbeitsgruppe Mobilität, die sich seit einigen Jahren für eine Verbesserung des Verkehrs in Eberbach einsetzt.
Das klimafreundliche Mobilitätskonzept wurde 2021 von der Stadt Eberbach in Auftrag gegeben. Über den Untersuchungszeitraum hat das beauftragte Ingenieurbüro das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile analysiert, aufwändige Verkehrszählungen und Bürgerbefragungen durchgeführt und ein mit insgesamt über 1.000 Seiten sehr umfangreiches Konzept erstellt, das Problemstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.
Das Mobilitätskonzept hat zum Ziel, den Gesamtverkehr in Eberbach umweltfreundlicher und sicherer zu machen und dabei alle Verkehrsteilnehmer vom Kind über Menschen mit Handicap bis zum Rad- und Autoverkehr zu berücksichtigen. Insbesondere Fuß- und Radverkehr sollen gestärkt werden, ohne aber die Erreichbarkeit mit dem Auto innerhalb der Stadt zu stark einzuschränken.
Die Arbeitsgruppe Mobilität unterstützt Verwaltung und Gemeinderat, gibt inhaltlichen Input und begleitet die Umsetzung. Sie umfasst Mitglieder des Gemeinderats, der Verwaltung und ehrenamtlich engagierte Vertreter der Klima- und der Radinitiative Eberbach.
Umgesetzt wird jede Maßnahme erst nach Zustimmung der zuständigen Verkehrskommission mit Vertretern der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers. Je nach Straßenklassifizierung sind dann auch Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises oder des Regierungspräsidiums Karlsruhe beteiligt.
Der Gemeinderat hat nach dem Beschluss des Konzepts auch erste Kleinmaßnahmen beauftragt, die niederschwellig und relativ kurzfristig umzusetzen sind. Diese umfassen die Freigabe von Einbahnstraßen, das Aufbringen von unterstützenden oder das Entfernen von behindernden Markierungen, den Aufbau von Fahrradabstellanlagen oder die Umwidmung von gewöhnlichen zu barrierefreien Stellplätzen.
Die Freigabe der beiden Straßen ist ein kleiner Schritt, markiert aber den Anfang eines andauernden Prozesses im gesamten Stadtgebiet mit dem Ziel, in vielen kleinen Schritten die Mobilität in der Stadt für alle sicherer, bequemer und umweltfreundlicher zu machen.
02.02.26
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