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Bewährungsstrafen nach Körperverletzung mit Todesfolge

(hr) (lgh) Das Landgericht Heidelberg (Große Jugendkammer) hat heute vier zur Tatzeit 15 bzw. 16 Jahre alte Angeklagte jeweils wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die zugrunde liegende Tat hatte sich im Oktober 2024 in Eberbach ereignet.

Das Gericht verhängte gegen die Angeklagten Jugendstrafen in Höhe von zwei Jahren, einem Jahr und neun Monaten (zweimal) und einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Große Jugendkammer sah es nach der durchgeführten Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagten sich am Abend des 28. Oktober 2024 mit dem 27-jährigen Mann trafen und diesen dabei dazu animierten, erhebliche Mengen hochprozentigen Alkohols zu sich zu nehmen. Dabei war der 27-Jährige - wie die Angeklagten erkannten - bereits nach kurzer Zeit derart alkoholisiert, dass er die Folgen weiteren Alkoholkonsums nicht mehr abschätzen konnte. Sie verabreichten ihm dennoch weiteren hochprozentigen Alkohol, bis er schließlich eine Blutalkoholkonzentration von rund fünf Promille aufwies, wie sich später herausstellte. Als der alkoholisierte Mann bewusstlos wurde, sahen die Angeklagten zunächst aus Angst vor Konsequenzen von der Verständigung des Rettungsdienstes ab. Sie wählten den Notruf etwa vier Stunden später, als sie bemerkten, dass das Tatopfer schwindende Lebensfunktionen zeigte. Als die Rettungskräfte kurz darauf eintrafen, hatte der junge Mann nach einem zwischenzeitlichen Kreislaufstillstand bereits irreparable Hirnschäden erlitten, an denen er schließlich am 31. Oktober 2024 verstarb.

Die Angeklagten haben die Tatbegehung in der Hauptverhandlung im Wesentlichen eingeräumt. Darüber hinaus gründen die Feststellungen der Kammer vor allem auf Videomaterial, das die Angeklagten am Tatabend erstellten, außerdem auf der Vernehmung von mehreren Zeugen und Sachverständigen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenso wie die Verteidiger jeweils Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr sechs Monaten und zwei Jahren für die - weder vor dem 28. Oktober 2024 noch danach strafrechtlich in Erscheinung getretenen - Angeklagten beantragt. Der Vertreter der Nebenklage hatte für zwei der Angeklagten ebenfalls Bewährungsstrafen und im Übrigen gegen zwei Angeklagte Jugendstrafen beantragt, die den bewährungsfähigen Rahmen von zwei Jahren übersteigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger können gegen das Urteil binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

20.05.26

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