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E-Scooter-Fahrer flüchtete nach Kollision mit Fußgängerin
(hr) (pol) Am Freitagmorgen, 22. Mai, kam es in Eberbach-Nord zu einem kleineren Unfall mit einem E-Scooter.
Gegen 7.45 Uhr war eine 53-jährige Frau zu Fuß im Neuen Weg Nord in Richtung Kaufland unterwegs. Im Bereich der Einmündung der Gütschowstraße kam ihr ein bislang unbekannter E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg entgegen und stieß dabei mit der Fußgängerin zusammen. Beide Personen stürzten zu Boden. Die 53-Jährige verletzte sich leicht am Knie. Der E-Scooter-Fahrer flüchtete daraufhin in unbekannte Richtung.
Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: etwa 14-15 Jahre alt, 165 cm groß, kurze dunkle Haare, sonnengebräunte Haut.
Personen, die den Vorfall beobachten konnten und Hinweise auf den E-Scooter-Fahrer geben können, werden gebeten, sich unter Tel. (06271) 92100 beim Polizeirevier Eberbach zu melden.
23.05.26
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| Von serdip (24.05.26): | @G.L.:
Nein, wir schaffen das !!!!
| | Von Gegner (23.05.26): | Diese DINGER gehören schon längst VERBOTEN. Rücksichtloses Fahren, oft zu ZWEIT. Für ein 25 km/h ROLLER muss man ein Führerschein machen und diese E-Scooter fahren Kinder und NICHTS wird unternommen.
| | Von Gerd Lipponer (23.05.26): | Der Gehweg und ich meine den reinen Gehweg für Fussgänger und Fahrradfahrer bis 8 höchstens bis 10 Jahre, mit an der Körpergröße angepassten Fahrrädern, ist schon lange kein Schutzraum mehr, wie er vom Gesetzgeber einst geschaffen wurde.
Mobilitätskonzept hin, Bikeland her.
Dazu kommen die E- Roller mit ihren kleinen, kaum lesbaren Versicherungskennzeichen.
Auf dem Gehweg tummelt sich mittlerweile alles.
In der vorgesehenen Fahrtrichtung rechts oder entgegen oder entgegen der Fahrtrichtung links.
Ich habe schon zwei Erwachsene Fahrradfahrer auf dem Gehweg der Schwanheimer Str. und einen dritten Radfahrer direkt links daneben auf der Fahrbahn bergauf fahren sehen.
Auch E-Roller mit zwei Personen drauf.
Wo wollen Sie da als Fußgänger noch hin?
Und wenn Sie als Anwohner aus ihrem Grundstück treten oder fahren, dann müssen Sie ebenfalls mit diesem viel schnelleren Querverkehr auf dem Gehweg rechnen, während Sie sich in den eigentlichen fließenden Verkehr hineintasten.
Vom Grundsatz der doppelten Sicherung aus der StVO bleibt so nicht mehr viel übrig.
Die Dunkelziffer bei Verkehrsunfällen und Beinaheunfällen und Unfallfluchten ist bei diesen Verkehrsarten vermeintlich hoch.
Und die Fälle in Wald habe ich bei diesem Satz noch gar nicht in Sinn.
Viele Fußgänger, die mit dem Schrecken oder leichten Blessuren davon kommen.
So viele Polizeibeamte und Ordnungsdienstmitarbeiter gibt´s gar nicht, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Wenn diese Art von Verkehrsteilnehmern denn wenigstens anhalten würden.
Für die Fußstreife zu schnell, für den Streifenwagen zu wendig.
Bleiben personalintensive Schwerpunktaktionen, die sich jedoch schnell herumsprechen.
Einzig und allein verkehrserzieherische Prävention, die schon in der Familie beginnt und in der Schule mit Hilfe der Polizei fortgesetzt wird, kann meines Erachtens zur Verbesserung dieser gesellschaftlichen Zeitgeistentwicklung helfen.
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