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Nachrichten > Natur und Umwelt

Maßnahmen zum Schutz vor Waldbränden


(Foto: Hubert Richter)

(hr) (rnk) Ab einschließlich Freitag, 10. Juli, werden alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im gesamten Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres gesperrt.

Die Maßnahme dient laut Kreisforstamt der Vorbeugung von Waldbränden. Nachdem in letzter Zeit zu wenig Regen gefallen ist und derzeit keine Aussicht auf nennenswerte Niederschläge besteht, steigt die Waldbrandgefahr in der Region stark an. Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex ab 10. Juli die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Gefahrenstufe beträgt 5. Mit Stufe 4 wird die Waldbrandgefahr bereits als hoch eingestuft. Schon kleinste Glutreste oder Funken können trockenes Gras, Laub oder Bodenvegetation entzünden und sich bei den derzeitigen Bedingungen rasch zu einem Waldbrand entwickeln.

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten im Wald besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehrfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Das Kreisforstamt appelliert an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Verständnis für die Maßnahmen und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Die Sperrung der Feuer- und Grillstellen erfolgt per Allgemeinverfügung, die im Internet abrufbar ist (Link s.u.).

Infos im Internet:
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung


08.07.26

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