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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Entfernung strittiger Waldrandbäume nur nach kostspieligen Gutachten


Auf über 5 km Länge reicht die Bebauung an den Eberbacher Stadtwald heran. Rechts umgestürzte Waldrandbäume am 3.Februar 2001 im Eichenweg. (Fotos:Richter/Archiv)

(hr) Eberbach ist von Wald umgeben. Was Naturfreunde erheitert, sorgt bei den Anwohnern allerdings manchmal für Ungemach - vor allem dann, wenn die Wohnhäuser und Grundstücke allzu nah an den Wald heranreichen und die früher eher zierlichen Bäumchen inzwischen zu stattlichen Riesen herangewachsen sind. Dann kommt es vor, dass beängstigte Waldanrainer sich an die Stadt wenden, der der Wald zumeist gehört, und um Fällung der Bäume bitten. Weil sich entsprechende Anfragen in letzter Zeit häuften, wurde das Thema heute Abend im Gemeinderat behandelt.
Wie Lothar Jost, Leiter des städtischen Rechtsamts, ausführte, gibt es von Gesetzes wegen keinen Rechtsanspruch auf Beseitigung "angsteinflößender" Bäume. Solche Bäume müssten nur dann gefällt werden, wenn nach fachlicher Einschätzung tatsächlich eine erhöhte Gefahr von ihnen ausgeht, erläuterte Jost. Wenn nun die Forstleute und die Anwohner in der Einschätzung der Gefahrenlage uneins sind, drohte bisher ein aufwändiger Rechtsstreit.
Um dem künftig vorzubeugen, wurde heute beschlossen, städtische Waldrandbäume entgegen der Auffassung der hiesigen Förster nur dann auf Kosten der Stadt zu entfernen, wenn ein Gutachter des Forstbotanischen Instituts der Universität Freiburg oder ein von diesem Institut anerkannter Sachverständiger eine Gefährdung der Standfestigkeit feststellt. Das Gutachten müssen die Waldangrenzer veranlassen. Nach Informationen der Stadtverwaltung ist dafür mit Kosten zwischen 600 und 800 Euro zu rechnen, die nach dem Vorschlag der Verwaltung auch von den Anwohnern bezahlt werden sollten. Die Freie Wählervereinigung beantragte jedoch eine Kostenübernahme für das Gutachten durch die Stadt, wenn im Grundbuch keine Haftungsverzichtserklärung des Angrenzers eingetragen ist und der Gutachter tatsächlich eine Beseitigung des Baums aus Sicherheitsgründen empfiehlt. Wenn der Gutachter den Baum allerdings auch als unbedenklich einstuft, bleiben die Kosten am Anwohner hängen. Dieser Auffassung schlossen sich die anderen Fraktionen und letztlich auch Bürgermeister Bernhard Martin an, so dass die Regelung einstimmig so beschlossen wurde.
Die Problematik ist für Eberbach nicht unbedeutend, da immerhin auf einer Länge von 5,1 km bebaute Gebiete an städtische Waldränder heranreichen.

30.06.03

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