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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Christen müssen für Menschenrechte einstehen


Islamforscherin Dr. Gabriele Berrer-Wallbrecht referierte im Evangelischen Gemeindehaus (Foto: Böhm)

(ub) (MJB) "Wir müssen uns zu unseren Werten bekennen, sie schützen und bewahren. Gerade Christen müssen für die Menschenrechte eintreten." So lautete die Quintessenz aus dem Vortrag "Islam und Menschenrechte", den die Islamwissenschaftlerin Dr. Gabriele Berrer-Wallbrecht beim Evangelischen Männerwerk Eberbach hielt. In den islamischen Staaten des Orients seien die international anerkannten Menschenrechte noch keineswegs verwirklicht. Das Evangelische Männerwerk Eberbach hatte die Islamforscherin Dr. Gabriele Berrer-Wallbrecht bereits zum zweiten Mal ins Evangelische Gemeindehaus am Leopoldsplatz eingeladen, so Friedrich Leger. Dieses Mal stand "Der Islam und die Menschenrechte" im Mittelpunkt. Nach der passenden Begrüßung in Arabisch und der Herleitung verschiedener arabischer Begriffe, die für das Verständnis des Islam hilfreich sind, verdeutlichte Berrer-Wallbrecht die Bedeutung der Schriften des Islam. Neben dem Koran, der Lesung, die Gottes Wort wiedergebe, sei noch der Hadith, die "Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad" die wichtigste Grundlage für die Lebensordnung der Muslime. Wie in bei der Thora der Juden und dem Neuen Testament der Christen habe auch der Koran eine offene und eine verborgene Bedeutung. Doch die Mystiker, die Sophisten, die sich der Auslegung der verborgenen Bedeutung verschrieben haben, sei stark zurückgegangen. Heute sei die fundamantalistische, die islamistische Richtung Ton angebend, die die wörtliche Befolgung des Korans einfordere. Diese Lesart bezeichnete Berrer-Wallbrecht als falsch, da im Koran in Sure 2 , Vers 256 gesagt werde: "Der Weg zu Gott ist frei." Deshalb müsse man konsequent zwischen Islam und Islamismus trennen. Die fünf religiösen Pflichten eines Muslim seien, sich zum Glauben zu bekennen, fünf mal am Tag zu beten, im Monat Rahmadan zu fasten, ein Drittel seines Einkommens als Almosensteuer für soziale Zwecke zu geben und ein Mal im Leben nach Mekka zu pilgern. Die oftmals als religiöse Pflicht dargestellte Kopftuchtragepflicht für Frauen gebe es dagegen nicht. Hier werde auch nicht beachtet, dass der Koran im Sinne Muhammads nicht für politische und machtpolitische Zwecke verwendet werden dürfe. Die Referentin beschrieb die Bedeutung und die Geschichte der Menschenrechte seit der Magna carta libertatum aus dem Jahr 1215 bis zur Verbindlicherklärung nach dem Zweiten Weltkrieg, unter anderem in der UN-Menschenrechtskonvention und der International Bill of Rights von 1966. Die Menschenrechtswirklichkeit in den Islamischen Staaten, in denen – außer in der Türkei – Staat und Religion untrennbar miteinander verknüpft seien, ist davon weit entfernt, so Berrer-Wallbrecht. Wie radikal dort die Menschenrechte missachtet werden, erläuterte sie am Beispiel von fünf Themenbereichen. So stehe in den Staaten Sudan und Somalia die Todesstrafe auf den Abfall vom islamischen Glauben. Die in der Menschenrechtskonvention garantierte freie Wahl des Ehepartners sei nicht verwirklicht. Hier sei auch die Realität in der Türkei anzuprangern, wo ein Widersetzen gegen die elterliche Partnerwahl von den Familien hart bestraft werde. Bis hin zum Ehrenmord gehe die Realität und dies sogar in der Bundesrepublik. Das islamische Scheidungsrecht erlaube nur Männern die Scheidung. Sie müssten nur dreimal zu der Frau sagen, dass sie sie verstoßen, und die Scheidung sei bereits wirksam, während die Frauen im Islam kein Recht auf Lösung einer Ehe hätten. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, eines unsere höchsten Menschenrechte habe in den Islamischen Staaten keine Geltung. Hier sei Gewalt, gerade gegen Frauen an der Tagesordnung. Als letztes Recht führte sie das Recht auf Meinungsfreiheit mit den Teilrechten Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit an. In keinem orientalischen Land gibt es eine Meinungsfreiheit in unserem Sinne. Gerade dass in der Türkei die Menschenrechte noch nicht tatsächlich gegeben seien, mache einen EU-Beitritt des Landes so schwierig. Die Türkei habe zwar nach ihrer Verfassung als einziger islamischer Staat eine Trennung von Staat und Religion. Dort dürfe beispielsweise in Universitäten kein Turban, kein Fes und kein Kopftuch getragen werden. Aber gerade der als islamistisch bekannte Staatspräsident Erdogan habe deshalb seine Töchter zum Studium in die USA geschickt, wo sie mit Kopftuch studieren könnten. Zusammenfassend zitierte Berrer-Wallbrecht den islamischen Autor Bassam Tibi mit der Erkenntnis, dass "ohne radikale Rechtsreform in der islamischen Welt es keine Synthese zwischen Islam und westlicher Welt geben wird." Gerade die Christen in Deutschland müssten die Freiheitswerte schützen. Die Islamisten hätten kein Interesse an den geltenden Menschenrechten.

17.10.04

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