01.05.2024

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Genehmigungsmodalitäten waren nicht wasserdicht

(jc) Das für kommenden Sonntag, 27.August, geplante Orgelkonzert am Itterstausee (wir berichteten) wurde aus veranstaltungsrechtlichen Gründen kurzfristig abgesagt. Nachdem der Eigentümer des Hauses am Itterstausse alles genehmigt hatte, erwirkte das Unternehmen, welchem die Uferwiese gehört, in letzter Minute einen Vorstandsbeschluss, nach dem das Gelände aus versicherungsrechtlichen Gründen doch nicht genutzt werden darf.
Besonders bedauern dies die Künstler, die fleißig geübt hatten und das Konzert der Öffentlichkeit kostenlos angeboten hätten.


24.08.06

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