29.04.2024

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Fundsachen im August 2011

(hr) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung im Bürgerbüro des Eberbacher Rathauses (Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05) wurden im August 2011 folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Fleecejacke
  • Sporttasche
  • Baseballmütze
  • Fahrradtasche
  • verschiedene Armbanduhren
  • ferngesteuerter Hubschrauber
  • verschiedene Handys
  • Damenfahrrad
  • Schirm
  • Geldbeutel
  • verschiedene Schlüssel
  • Sack mit Murmeln
Der Eigentümer bzw. Verlierer kann innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte an der Sache anmelden oder die Fundsache beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf die Fundrechte, so wird die Sache Eigentum der Gemeinde des Fundortes.

08.09.11

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