28.04.2024

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Vier-Wochen-Frist für die rechtmäßigen Eigentümer läuft

(hr) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung im Eberbacher Rathaus (Bürgerbüro) wurden im Dezember 2015 folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Regenschutz für Kinderwagen
  • verschiedene Brillen
  • Cityroller
  • verschiedene Schlüssel
  • Geldbörse
  • verschiedene Schmuckstücke
  • Handy
An einer Fundsache kann der Eigentümer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung seine Rechte anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen.

Meldet der Eigentümer sich nicht innerhalb der angegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf die Fundrechte, wird die Sache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

10.01.16

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