29.03.2024

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Versammlungen werden weiter eingeschränkt

(cr) Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus hat die Stadtverwaltung Eberbach heute ergänzend zu der Verordnung der Landesregierung vom 17. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 21. März, in Kraft tritt.

Die neuen Regelungen, die vorerst bis 19. April 2020 gelten sollen, schränken vor allem Versammlungen von Menschen und den Betrieb verschiedener Einrichtungen weiter ein. So sind ab Samstag Versammlungen von mehr als zehn Personen verboten. Für Versammlungen bis 30 Personen kann das Ordnungsamt allerdings Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn diese mindestens 48 Stunden vor der Versammlung unter Einreichung einer Risikobewertung gemäß Robert-Koch-Institut beantragt werden. Das betrifft zum Beispiel Trauerfeiern. Gaststätten dürfen nur noch per Mitnahme- oder Lieferservice betrieben werden.

Wir bieten die komplette Allgemeinverfügung als PDF-Dokument hier zum kostenlosen Download an.

Die Corona-Pandemie hat nun auch Auswirkungen auf die politische Führung der Stadt Eberbach: Die Gemeinderatssitzung am 26. März wurde abgesagt.


Infos im Internet:
www.omano.de/download/40945/2020_03_19_allgemeinverfügung_eberbach.pdf


19.03.20

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