25.04.2024

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Abstand kann grundsätzlich eingehalten werden

(cr) Auch nach der landesweiten Ausrufung der "Pandemiestufe 3" seit gestern gibt es in Eberbach keine generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.

Die seit gestern geltende Corona-Verordnung schreibt zwar eine Maskenpflicht in Fußgängerbereichen vor. Das gilt aber nicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Im Eberbacher Fußgängerbereich ist es laut heutiger Aussage der Stadtverwaltung jederzeit möglich, den Mindestabstand einzuhalten. Deshalb wird in Eberbach von einer Maskenpflicht dort abgesehen. Auch auf dem Wochenmarkt besteht die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten, weshalb auch dort keine Maskenpflicht besteht.

Im Rhein-Neckar-Kreis liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell unter 30 Neuinfektionen pro Woche, weshalb aktuell keine gesteigerten Anti-Corona-Maßnahmen erforderlich sind. In der GRN-Klinik Eberbach werden zur Zeit zwar drei bestätigte Corona-Patienten behandelt, aber das Gesundheitsamt führt in Eberbach heute nur einen "aktiven" (also potenziell ansteckenden und daher in Quarantäne befindlichen) Corona-Fall auf. Insgesamt gab es in Eberbach seit Pandemie-Ausbruch bisher 39 und in Schönbrunn acht bestätigte Corona-Infektionen.

20.10.20

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