14.05.2024

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Keine Mehrheit für Wohnbauprojekt auf Jugendherbergsgelände


(Foto: Hubert Richter)

(cr) Der Bau- und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats traf sich am Montag, 11. September, zur ersten öffentlichen Sitzung nach der Sommerpause. Die Gremiummitglieder mussten unter anderem über einen Bauantrag auf dem Gelände der ehemaligen Jugendherberge in Neckarwimmersbach entscheiden.

Seit Jahrzehnten beschäftigt das Areal der früheren Jugendherberge den Gemeinderat. Die Herberge selbst wurde im Jahr 2000 geschlossen und 2015 abgerissen. Zwischenzeitlich war sie immer wieder Gesprächsthema in der Verwaltung. Mal wollten Interessierte in dem Gebäude eine "Waldpädagogik-Akademie", ein Tanzcafé oder ein Internat für Schüler der Eberbacher Berufsschule einrichten, mal planten Investoren Bauvorhaben in unterschiedlichen Größen. Im Juni 2005 beschloss der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr 62 "Dällenacker-Reinigsgärten" neu aufzustellen. Im Juni 2013 hob der Gemeinderat den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 auf und startete ein neues Änderungsverfahren.

Im September 2015 wurde dem Antrag zur Errichtung von 18 Wohneinheiten in drei Häusern das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Diese Genehmigung ist inzwischen abgelaufen, weshalb die Investoren jetzt erneut einen Bauantrag für die Wohnanlage “Neckarblick” stellten, allerdings mit verschiedenen Änderungen, unter anderem will man den geplanten Baukörper tiefer im Gelände platzieren.

Annkatrin Geißner vom Stadtbauamt stellte in der Sitzung den Bauantrag ausführlich vor, zu dem sich Bürgermeister Peter Reichert sowie Bauamtsleiter Detlef Kermbach umfänglich äußerten. Das jetzige Bauvorhaben sei mit einer geplanten Drehung des Baufensters nachbarschaftsfreundlicher, außerdem sei das Gebäude niedriger als das in dem im Jahr 2015 genehmigten Plan.

Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag abgelehnt, nur Reichert, Büsra Isik, Markus Scheurich (beide SPD) und Peter Wessely (Freie Wähler) stimmten der Vorlage zu.

Unter den Zuhörerinnen und Zuhörern waren auch der Architekt sowie zwei Investoren. Auf unsere Nachfrage teilten die Investoren mit, einen “Plan B” zu haben: Man wolle den bereits genehmigten Plan aus dem Jahr 2015 erneut einreichen.

13.09.23

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