16.10.2025

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Neue HebesĂ€tze bleiben hinter der Inflation zurĂŒck


Bebaute und andere GrundstĂŒcke werden steuerlich in Zukunft sehr unterschiedlich belastet. (Foto: Hubert Richter)

(cr) Der Eberbacher Gemeinderat beschloss gestern Abend insgesamt eine leichte Erhöhung der Grundsteuer im Jahr 2025, nachdem sie zehn Jahre lang unverÀndert war.

Die Grundsteuer ergibt sich aus den sogenannten HebesĂ€tzen (in Prozent), die jede Kommune in der Steuersatzung festlegen kann. Aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz errechnet sich dann die tatsĂ€chlich zu zahlende Grundsteuer. Die GrundsteuermessbetrĂ€ge ab 2025 wurden aufgrund eines völlig neuen Verfahrens ermittelt und vom Finanzamt den EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmern bereits mitgeteilt. Die MessbetrĂ€ge basieren auf den GrundstĂŒcksdaten, die die EigentĂŒmer angegeben haben, und werden errechnet aus dem Grundsteuerwert, der sich aus dem Bodenrichtwert und der GrundstĂŒcksflĂ€che ergibt, sowie der Grundsteuermesszahl. In Eberbach sind die Bodenrichtwerte relativ gering im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis. Die Neuregelung fĂŒhrt allerdings zu unterschiedlichen Belastungen der GrundstĂŒcke. FĂŒr einige sinkt die Grundsteuer, fĂŒr andere gibt es teils drastische Erhöhungen.

Die HebesĂ€tze in Eberbach lagen seit 2015 bei 400 Prozent. Aufgrund des neuen Verfahrens hĂ€tte Eberbach ab Januar 2025 deutlich geringere Einnahmen aus der Grundsteuer. Um die Steuer auf dem gleichen Niveau wie bisher zu halten (“aufkommensneutral”), wĂ€re laut Verwaltung eine Anpassung des Hebesatzes auf 495 Prozent erforderlich. GemĂ€ĂŸ einer Übersicht des Finanzministeriums lĂ€ge der neue aufkommensneutrale Hebesatz in Eberbach zwischen 476 und 526 Prozent.

Die Verwaltung wollte eine Erhöhung um 600 Prozent, um die Inflationsrate seit 2015 teilweise auszugleichen und im Haushalt benötigte Einnahmen zu erzielen. Das war der Ratsmehrheit zu viel. Die SPD beantragte eine Erhöhung der HebesĂ€tze lediglich auf 520 Prozent, also gerade noch im aufkommensneutralen Bereich. CDU und die HĂ€lfte der AGL folgten ihr, Freie WĂ€hler und die beiden anderen AGL-RĂ€te waren fĂŒr den Verwaltungsvorschlag. Die HebesĂ€tze von 520 Prozent wurden mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen.
Dadurch sinkt die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft), wĂ€hrend die Grundsteuer B sich insgesamt etwas erhöht und dennoch hinter der Preisentwicklung der letzten 10 Jahre deutlich zurĂŒck bleibt. Unterm Strich ergibt das im Haushalt Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro jĂ€hrlich. Geplant hatte die Verwaltung mit knapp einer halben Million. Entsprechend enttĂ€uscht zeigte sich BĂŒrgermeister Peter Reichert. Er sei auf VorschlĂ€ge gespannt, wie man das fehlende Geld ausgleichen wolle, sagte er gestern Abend in Richtung Ratsmehrheit.

29.11.24

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