15.10.2025

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Neuer Standort südlich des Neckars soll Anrückzeit verkürzen


(Foto: Hubert Richter)

(cr) Der Gemeinderat verabschiedete gestern Abend in öffentlicher Sitzung im Rathaus den fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Eberbach.

Der Plan wurde durch das Fachbüro “Brandschutz Vier” gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Feuerwehr erarbeitet. Er gilt für den Zeitraum 2025 bis 2029 und gibt Empfehlungen für die Struktur, Ausstattung und Personalstärke der Eberbacher Wehr mit allen Ortsteilen, damit der Vorgabe entsprochen werden kann, eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Feuerwehr sicherzustellen.

Den Erstellern der Planung zufolge ist die Eberbacher Feuerwehr derzeit gut aufgestellt, insbesondere was die Gesamtausstattung und die personelle Situation der Abteilung Stadt angeht. Dennoch ergaben sich einige Defizite. So seien die meisten Ortsteilwehren aufgrund der häufig abwesenden ehrenamtlichen Hilfskräfte nicht durchgängig einsatzbereit. Außerdem seien insbesondere die höher gelegenen Bereiche von Neckarwimmersbach nicht in der vorgegebenen Anrückzeit von 10 Minuten nach Alarmierung zu erreichen. Letzteres führte zu der Empfehlung, einen neuen Standort “Süd” im Bereich der Au oder an der Pleutersbacher Straße einzurichten und dabei möglicherweise die bisherigen Ortsteilwehren Pleutersbach und Rockenau zusammen zu legen. Deshalb wurde in der gestrigen Sitzung die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Machbarkeitsstudie und Standortanalyse für den möglichen neuen Süd-Standort erstellen zu lassen.

Weitere Empfehlungen des Bedarfsplans sind neben verschiedenen Fahrzeug-(Ersatz-)Beschaffungen Maßnahmen an Feuerwehrhäusern in den Ortsteilen Brombach und Friedrichsdorf sowie Bemühungen zur Gewinnung zusätzlichen ehrenamtlichen Personals zur Sicherung der Einsatzfähigkeit, insbesondere in den Ortsteilen.

Der neue Feuerwehrbedarfsplan wird nur in einer Kurzfassung öffentlich bereitgestellt, die wir hier als PDF-Dokument zum kostenlosen Download anbieten.

Die AGL-Fraktion beantragte, auch die Gesamtfassung des Plans für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen, damit die politischen Entscheidungen hinsichtlich der Feuerwehr besser nachvollzogen werden könnten (“Transparenz”). Das wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt, vor allem weil der Plan Angaben enthalte, die unter die Bedingungen des Datenschutzes fielen. Dem widersprach AGL-Stadtrat Hubert Richter, der in dem Plan keine datenschutzrelevanten Angaben habe finden können. Weil der Datenschutz seiner Meinung nach hier fälschlicherweise angeführt werde, lehnte Richter den Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung ab, obwohl er inhaltlich ansonsten habe zustimmen können.

Infos im Internet:
www.omano.de/download/47803/2025_07_31_feuerwehrbedarfsplan-kurz.pdf


01.08.25

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