12.04.2026

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Ökomobil am Nachmittag und Bürgerabend in der Stadthalle


(Foto: RPK)

(hr) (stve/rpk) Nachdem der Eberbacher Gemeinderat Ende März die Ausweisung eines Naturschutzgebiets (NSG) im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel befürwortet hat (wir berichteten), sollen am 20. April die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die interessierte Bürgerschaft informiert und beteiligt werden.

Dazu lädt die Stadt Eberbach gemeinsam mit der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe (RPK) Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein.

Am Nachmittag von 14 bis 16 Uhr, besteht die Möglichkeit, ab dem Parkplatz am Breitenstein mit dem “Ökomobil” die Artenvielfalt in dem Gebiet zu entdecken. Für Informationen und Fragen gibt es dann noch von 18 bis 20 Uhr einen Bürgerabend in der Stadthalle. Dabei sollen zunächst die Natur- und Artenvielfalt am Breitenstein vorgestellt werden. Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde werden die Ziele und den Ablauf einer möglichen Ausweisung zum Naturschutzgebiet erläutern. Schließlich sollen noch Fragen beantwortet und Vorschläge für die künftige Entwicklung am Breitenstein besprochen werden. Die Ergebnisse des Abends werden zusammengefasst und dokumentiert. Die Höhere Naturschutzbehörde würde ein Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet starten, wenn sich abzeichnet, dass eine Mehrheit der Bürgerschaft dies unterstützt. Mit diesem Bürgergespräch soll ein erster “Meilenstein” gesetzt werden. Eine genaue Gebietsabgrenzung, ein Schutzkonzept oder Fördermöglichkeiten werden erst im weiteren Verfahren erarbeitet, besprochen und für alle offengelegt.

Für ein Naturschutzgebiet wird von der Höheren Naturschutzbehörde eine eigene Rechtsverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, was Schutzgegenstand und Schutzzweck sind und welche Nutzungen und Handlungen erlaubt sind. Handlungen, die den Schutzzweck beeinträchtigen können, sind grundsätzlich untersagt. Bei wichtigem Grund kann eine Befreiung hiervon erteilt werden. In den meisten Fällen können alle Nutzungen, die bei Ausweisung des Gebietes vorliegen, fortgeführt werden. Dies betrifft am Breitenstein insbesondere die forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Nutzung als Grünland und Streuobst. Größere Veränderungen und schädliche Eingriffe in das Gebiet werden mit der Ausweisung vermieden, sodass grundsätzlich keine neuen Bauten errichtet oder auch keine neuen Wege gebaut werden dürfen. Im Naturschutzgebiet hat die Natur dem Schutzzweck entsprechend regelmäßig Vorrang. Das Land Baden-Württemberg stellt entsprechend Finanzmittel zur Landschaftspflege zur Verfügung. Außerdem können Naturschutzgebiete als Kulisse für weitere Fördermittel oder für Ausgleichsmaßnahmen dienen, zum Beispiel für Windkraftprojekte.

11.04.26

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