06.10.2026

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Fast sieben Jahre Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach


(Foto: LG Mosbach)

(hr) (pm) Die Eberbacherin Dr. Barbara Scheuble war seit Dezember 2019 Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach. Ende September 2026 trat sie in den Ruhestand.

Nach dem Studium in Freiburg und Tübingen absolvierte Scheuble ihr Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Dort begann sie im Februar 1989 ihre richterliche Tätigkeit als Beisitzerin in verschiedenen Strafkammern. Nach ihrem Erziehungsurlaub war sie zunächst beim Amtsgericht Heidelberg Richterin für Ordnungswidrigkeiten. Aufgrund der räumlichen Nähe zu ihrem Wohnort Eberbach wechselte sie 1991 an den Justizstandort in Mosbach, dem sie im weiteren Verlauf ihres Berufslebens treu blieb. In der Folgezeit war sie abwechselnd beim Landgericht und beim Amtsgericht Mosbach im Zivil-, Straf- und Betreuungsrecht eingesetzt, unterbrochen nur durch eine neunmonatige Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe 2003/2004. Im Juni 2006 wurde Dr. Barbara Scheuble zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert und war beim Landgericht Mosbach Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare, Pressesprecherin und Vorsitzende der Kammer für Handelssachen. Ihre Ernennung zur Direktorin des Amtsgerichts Mosbach erfolgte im April 2014. Dort wirkte sie neben ihren Verwaltungsaufgaben in nahezu allen richterlichen Bereichen – als Zivilrichterin, Insolvenzrichterin, Nachlassrichterin, Betreuungsrichterin, Haftrichterin und Familienrichterin. Daneben übte sie die Funktion der Güterichterin aus, wofür sie durch ihren 2011 erworbenen Abschluss als Master of Mediation und ihre Güterichterausbildung prädestiniert war.
Seit ihrer Ernennung zur Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach im Dezember 2019 führte Dr. Barbara Scheuble - neben Verwaltungstätigkeiten - den Vorsitz des Schwurgerichts und einer großen Strafkammer. Anlässlich ihrer Pensionierung betonte die scheidende Vizepräsidentin: “Den Beruf als Richterin, meinen Traumberuf, würde ich auch nach meiner über 30-jährigen richterlichen Tätigkeit heute wieder ergreifen. Im Bewusstsein der hohen Verantwortung, die dieser Beruf mit sich bringt, bin ich dem Leitbild eines für alle Beteiligten fairen und gerechten Verfahrens, das in eine zutreffende und als gerecht empfundene Entscheidung mündet, gefolgt.“

05.10.26

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