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VRN weitet Feiertagsregelung an Heilige Drei Könige aus

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(jc) (vrn) Ein Ticket 24 oder ein Ticket 24 PLUS, das am Freitag, 6. Januar, Heilige Drei Könige entwertet wird, gilt bis Montag, 9. Januar 3Uhr. Diese Regelung gilt auch beim Start der Fahrt in Rheinland-Pfalz und Hessen innerhalb des Gebietes des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN). Das Ticket 24 für eine Person kostet je nach Entfernung 5 Euro (bis zu 3 Waben), 8 Euro (bis zu 5 Waben) oder 12,- Euro (Verbundnetz). Ideal für Gruppen bis zu fünf Personen ist das Ticket 24 PLUS, das bis zu drei Waben 8,- Euro, bis zu 5 Waben 12,50 Euro und für das gesamte Verbundnetz 17,50 Euro kostet. Fahrgäste, die mit dem Job-Ticket (Verbundnetzjahreskarte)oder einer Monats-Jahreskarte Jedermann (innerhalb der entsprechenden Preisstufe)unterwegs sind, können am 6. Januar auch in Rheinland-Pfalz und Hessen vier weitere Personen kostenlos mitnehmen. Damit steht einem winterlichen Wanderausflug, zum Beispiel in die Pfalz und den Odenwald, oder einer Einkaufstour mit den Bussen und Bahnen der 37 im VRN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen nichts mehr im Wege. Von der Feiertagsregelung ausgenommen ist die kostenlose Fahrradmitnahme. Diese ist zum Beispiel bei Fahrten mit den Nahverkehrszügen der DB vor 9 Uhr am 6. Januar nur im Badenwürttembergischen Teil des VRN-Gebietes möglich. Wer an diesem Tag vor 9 Uhr sein Fahrrad in den beiden anderen Bundesländern innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar mitnehmen möchte, benötigt für das Fahrrad einen Kinderfahrschein der entsprechenden Preisstufe.


Infos im Internet:
www.vrn.de


02.01.06

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