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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Falscher Begriff im Veröffentlichungstext - erneute Planoffenlage


Das Gebiet des Bebauungsplans "Ittertal I", links die schmale Itterbrücke. (Fotos:Richter)

(hr) Erneut öffentlich ausgelegt wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 "Ittertal I" der Stadt Eberbach. Das beschloss der Gemeinderat in seiner letzten öffentlichen Sitzung, um eine Aufhebung des Plans in einem möglichen Normenkontrollverfahren zu verhindern. Es hatte sich nämlich beim bisherigen Aufstellungsverfahren ein kleiner Formfehler eingeschlichen. Dieser bestand einzig darin, dass in den städtischen Veröffentlichungen nur um "Stellungnahmen" und nicht um "Anregungen" zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten wurde. Auf diesen begrifflichen Fauxpas wies ein Anwaltsbüro hin, das für das Eberbacher Bauunternehmen Michael Gärtner GmbH tätig ist. Die Firma besitzt Grundstücke im Plangebiet und fühlt sich durch mehrere Planfestsetzungen benachteiligt. Vor allem wendet sich das Unternehmen gegen das Verkehrskonzept im Planbereich, das überzogen und zu teuer sei, zumal die Stadt nicht vorhabe, die schmale Brücke über die Itter zu verbreitern. Insbesondere befürchtet Michael Gärtner zu hohe Erschließungsbeiträge für seine Grundstücke.

02.05.06

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