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Bebauungsplan Schönbrunn im Entwurf gebilligt

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(ub) Der Entwurf für den neuen Bebauungsplan "Schönbrunn", der die Grundstücke im Bereich Baumgarten, Im oberen Tal und Herzacker umfasst, wurde in der aktuellen Schönbrunner Gemeinderatssitzung gebilligt. Bauamtsleiter Karl Wilhelm stellte die Änderungs- und Erweiterungsbereiche in einer PowerPoint-Präsentation vor. Wilhelm erläuterte, dass der alte Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 nicht mehr zeitgemäß und in einigen Bereichen ein Anpassungsbedarf an die neuere Rechtsprechung und Gesetzeslage vorhanden gewesen sei. Im Detail geht es um die Umzonung des Gewerbegebietes in ein Allgemeines Wohngebiet, um Festlegungen der Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD) und eingeschränkten Gewerbegebiet (GE). Zudem gibt es Festlegungen zur Höhenlage eines Hauses und zu den Nebenanlagen, die bis auf Gartengerätehütten bis 15 m3 im Allgemeinen und Reinen Wohngebiet (WR) unzulässig sind. Neu ist der Wegfall der zahlenmäßigen Beschränkung der Wohnungen im gesamten Planungsbereich, so Wilhelm. Für Dächer sind künftig alle Materialien außer verzinktem Blech zulässig. Im WA und WR sind zudem Werbeanlagen für Fremdwerbung ausgeschlossen. Neben Vorschriften für Einfriedigungen will die Gemeindeverwaltung Schönbrunn auch eine örtliche Stellplatzverordnung erlassen. Für 40-60 m2 Grundfläche sollen künftig 1,5 Stellplätze und über 60 m2 Grundfläche 2 Stellplätze vom Eigentümer nachgewiesen werden. Der Entwurf des neuen Bebauungsplanes "Schönbrunn" kann im Rathaus Schönbrunn eingesehen werden.

19.09.06

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