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30-Jähriger soll im Rhein-Neckar-Kreis gewerbsmäßig betrogen haben

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(lct) (pol) Seit April 2018 kam es in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis zu einer Häufung von Betrugsstraftaten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde nun Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann erlassen.

Er steht im dringenden Verdacht, sich in mindestens 15 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betrugs strafbar gemacht zu haben. So soll er sich vom 21. April bis zum 27. Mai in mehrere Hotels in Schriesheim, Eberbach und Heidelberg eingemietet haben, indem er Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vortäuschte. Des Weiteren soll er sich in verschiedenen Restaurants Gutscheine für den Verzehr von Speisen und Getränken verschafft und auch eingelöst haben, ohne das hierfür entsprechende Entgelt zu begleichen. Darüber hinaus soll der Mann in gleicher Weise einen Bekleidungsgutschein im Wert von 1.000,- Euro und einen Gutschein für elektronische Artikel im Wert von rund 1.400,- Euro verschafft und auch eingelöst haben.

Der 30-Jährige war aufgrund eines Hinweises in den Fokus der Eberbacher Polizei geraten. Er wurde am Sonntag in einem Eberbacher Hotel festgenommen und tags darauf der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ob der Mann für die Begehung weiterer, ähnlich gelagerter Straftaten verantwortlich ist, ist Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.

30.05.18

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