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Online-Rechner zur Ermittlung der örtlichen Vergleichsmiete

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Mit einem Online-Formular lässt sich die Vergleichsmiete ermitteln. (Screenshot: Hubert Richter)

(hr) Der im Jahr 2017 erstmals für Eberbach erstellte “Mietspiegel” wird fortgeschrieben. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. September.

Der Mietspiegel dient zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmieten und gilt in der 2017er Fassung noch bis Montag, 30. September 2019.
Die erste Fortschreibung wurde jetzt von einem Stuttgarter Statistikbüro in Zusammenarbeit mit mehreren Gesellschaften und Interessenverbänden erstellt. Beteiligt waren der Mieterverein Heidelberg und Umgebung e.V., die Haus- und Grundbesitzervereinigung Eberbach e.V., die SKD Immobiliengesellschaft mbH, die Neckartal-Immobilien GmbH, die Baugenossenschaft Familienheim Mosbach eG und der Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn.

Die Mietspiegel-Broschüre kann im Internet (Link s.u.) als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Außerdem steht dort ein Online-Rechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bereit. Ein Ausdruck der Broschüre liegt ab 1. Oktober im 3. Obergeschoss des Rathauses zur Einsichtnahme aus. Der Mietspiegel ist urheberrechtlich geschützt. Für die Druckversion wird daher eine Schutzgebühr erhoben. Weitere Auskünfte erteilt die Bauverwaltung unter Tel. 06271 87266.

Infos im Internet:
www.mietspiegel-eberbach.de


28.09.19

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