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Bei unsachgemäßer Nutzung droht eine saftige Rechnung

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(hr) (stve) Da es immer wieder wegen unsachgemäßer Nutzung zu Ausfällen des Aufzugs beim REWE-Markt kommt, weist die Stadtverwaltung Eberbach darauf hin, dass Hüpfen und Springen in der Liftkabine nicht erlaubt sind.

Grund ist, dass der Aufzug mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet ist und in solchen Fällen außer Betrieb geht.
Die Stadt kündigt an, sämtliche Kosten, die bei unsachgemäßer Nutzung des Aufzugs entstehen, den Verursachern in Rechnung zu stellen. Neben dem Einsatz der Feuerwehr, die die Aufzugstür gegebenenfalls notfallmäßig öffnen muss, will die Stadt auch die Kosten des Aufzugstechnikers geltend machen. Zudem ist bei Sachbeschädigungen mit einer Anzeige zu rechnen.

30.08.23

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