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Durchführung eines Erörterungstermins ist nicht erforderlich

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(bro) (lra/je) Die MVV Windenergie GmbH (Mannheim) plant die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (Windpark Waldbrunn) auf dem Gebiet der Gemeinde Waldbrunn und der Stadt Eberbach. Das Vorhaben wurde am 7. Juni öffentlich bekannt gemacht und die Antragsunterlagen lagen beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum 11. August erhoben werden. Ein Erörterungstermin war ab Ende Oktober geplant.

Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde bedürfen die Einwendungen jedoch keiner Erörterung im Rahmen eines Erörterungstermins, da der Inhalt der Einwendungen keine neuen Fragestellungen aufgeworfen hat. Bei der Genehmigungsentscheidung werden demnach sämtliche vorgetragenen Aspekte umfassend unter Hinzuziehung der jeweiligen Fachbehörden geprüft und bewertet und fließen in die Entscheidung mit ein. Daher hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass die Durchführung eines Erörterungstermins nicht erforderlich ist und der geplante Erörterungstermin nicht stattfindet.

Weitere Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts (Link s. u.) entnommen werden.

Infos im Internet:
www.neckar-odenwald-kreis.de


11.10.23

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