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Bebauungsplanänderung und Zustimmung zum Bauantrag

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Nahezu einstimmig “grünes Licht†gab der Eberbacher Gemeinderat heute in öffentlicher Sitzung zum vorliegenden Bauantrag für den Ersatzneubau des Hallenbads in Eberbach. Zuvor wurde das erforderliche Änderungsverfahren des dortigen Bebauungsplans per Satzungsbeschluss formal abgeschlossen.

In dem Bauantrag geht es um den Abbruch des bisherigen Hallenbads sowie des Umkleide-, Sanitär- und Kassenbereichs des Freibads und in der Folge den Neubau des Hallenbads samt Parkplätzen, die teilweise zur Belegung mit Photovoltaikanlagen überdacht werden sollen. Für den Bauantrag ist eine Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich, die ebenfalls befürwortet wurde.

Im Tagesordnungspunkt davor wurde der geänderte Bebauungsplan Nr. 57 “Sport- und Erholungsgebiet Au - Teilbereich West†als Satzung beschlossen. Die Änderung war erforderlich nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Neubau des Hallenbads im März 2022 (wir berichteten). Das Vorhaben war mit den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans nicht vereinbar.

30.11.23

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