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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Verkehrssituation in der Brückenstraße zumindest juristisch entschärft


(Foto: Hubert Richter)

(hr) Der wohl bekannteste “Zebrastreifen” Süddeutschlands war bis vor kurzem in der Brückenstraße in Eberbach zu bestaunen. Nun ist die Markierung des zuletzt für Fußgänger gesperrten Fußgängerüberwegs entfernt worden.

Überregional bekannt wurde die Querung, nachdem wir nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung am 20. November auf die kurzfristige Sperrung des Zebrastreifens für Fußgänger mittels Barrieren und Verbotsschildern hingewiesen hatten (wir berichteten). Redaktionen etlicher Medien wurden auf das “Kuriosum” in Eberbach aufmerksam, und die Angelegenheit schaffte es unter anderem in Meldungen des SWR, der ARD-Tagesschau und der “Zeit”. Auslöser der Sperrung war eine so genannte “Verkehrsschau” mit Vertretern des Amtes für Straßen- und Radwegebau (Rhein-Neckar-Kreis), der Polizei und der Eberbacher Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Dabei fiel wohl jemandem auf, dass der seit rund 13 Jahren bestehende Zebrastreifen nicht regelkonform angelegt war. Offenbar wurde daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das uns zwar nicht vorliegt, das aber Thema in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Donnerstag, 30. November war: AGL-Stadtrat Peter Stumpf sagte in der Sitzung, dass er das Rechtsgutachten gelesen habe, die Folgen aber seien “absoluter Unsinn, auch wenn es geltendes Recht ist”. Bürgermeister Peter Reichert erklärte sich daraufhin als Verwaltungschef für persönlich haftbar, falls es auf dem Zebrastreifen zu einem Unfall komme. Denn das hätte dann sogar strafrechtliche Konsequenzen: “Ich lande im Kittchen, wenn da was passiert”, so Reichert.

Allerdings wurde in all den Jahren seit Einrichtung des Zebrastreifens nicht bekannt, dass es sich dabei wegen Unübersichtlichkeit hinter haltenden Bussen um einen besonderen Gefahrenpunkt für Fußgänger handelt. Und auch Unfälle wurden seither glücklicherweise nicht aktenkundig.

Der Überweg war etwa 5 Meter vor (in Fahrtrichtung) einer Bushaltestelle eingerichtet, bei der die Busse auf der Fahrbahn anhalten. Die seit dem Jahr 2001 gültigen “Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen” (R-FGÜ 2001) besagen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn (also ohne Haltebucht) die Anordnung von Fußgängerüberwegen nur (in Fahrtrichtung) nach der Haltestelle zulässig ist. Der 2019 von der Landesregierung herausgegebene “Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg” schwächt dies ab. Dort ist auf Seite 26 zu lesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn Zebrastreifen in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle angelegt werden “sollen”. In der Einleitung zu dem Leitfaden heißt es, dass die R-FGÜ 2001 von den Bundesländern unter anderem um “Modifikationen sowie Konkretisierungen ergänzt bzw. weiter ausgeführt werden” können, was die “Spielräume zur Einrichtung von Zebrastreifen” erweitere.

Die Frage, ob es sich nun um einen “Soll-Hinweis” oder um eine tatsächliche Unzulässigkeit handelte, ist jedenfalls mit der Entfernung des Zebrastreifens hinfällig. Eberbach hatte eine - wenn auch vermutlich unbeabsichtigte - bundesweite Medienpräsenz, und Bürgermeister Peter Reichert droht deswegen definitiv kein Gefängnisaufenthalt mehr.

07.12.23

Lesermeinungen

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Von Manfred (22.12.23):
Die Sachlage wird immer deutlicher. Die Verantwortung möchte der Bürgermeister nicht übernehmen, obwohl das zu seinem Aufgabengebiet zählt.

Wohlwissend das hier täglich Schulkinder die Straße überqueren müssen, wurde ein gesicherter Übergang zurück gebaut. Anstatt bauliche Anpassungen vorzunehmen und den Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Wird ein ungesicherter Schulweg durch den Rückbau billigend in Kauf genommen. Das könnte vor Gericht unter dem gegeben Sachstand mit den landesweiten Berichterstattungen hierzu sicherlich auch als Vorsatz ausgelegt werden. Ich hoffe nur das Niemand zu Schaden kommt!

Bei solchen Entscheidungen kommt es nicht nur darauf an, im Sinne des Straf- und allgemeinen Rechts legal zu handeln, sondern dass das politische Agieren auch nach Kriterien des Anstands, dem Gemeinwohl und den moralischen Grenzen zu werten ist.


Vorausschauend und konzeptionell entwickelte Entscheidungen die nach einem vorab gesetzten Rahmen (z. B. einem 10-Punkte-Plan) entsprechen sehen anders aus!


Wenn sich einzelne politische Amtsträger ihrer Verantwortung mit solchen Maßnahmen versuchen zu entziehen, zerstört das schleichend ebenso die Solidarität in unserer Gesellschaft.

Dieser planlose, unwirtschaftliche Rückbau von Infrastruktur entspricht leider auch dem bisherigen Vorgehen der letzten Jahre und spricht mal wieder für sich. Erklärt so einiges: Auch den zahlreichen Weggang von vielen Fach- und Führungskräften sowie die enorm gestiegene Fluktuationsrate in der Verwaltung. Leider haben auch kritische Nachfragen zur Auswanderung der Mitarbeiter aus dem Gemeinderat nicht weitergeholfen.


Es braucht dringend einen politischen Wandel zu mehr gemeinwohlorientierten Entscheidungen.
Für politische Amtsträger, insbesondere Bürgermeister muss ein hoher moralischer Standard ein Leitbild bei der täglichen Arbeit sein. Und nicht die Angst als Treiber für sinnfreie Maßnahmen die unwirtschaftlich sind und nur der eigenen vermeintlichen Haftungsentlastung dienen.


Denn politische Entscheidungen haben erhebliche Folgen für jeden einzelnen Bürger, aus diesem Grund sind eine hohe ethische Sensibilität sowie moralische Aufmerksamkeit zwingend angebracht.


Von Kaspertin (10.12.23):
Auch wenn da jetzt kein Zebrastreifen mehr auf der Straße ist, so ist es ja nicht verboten, hier trotzdem die Straße zu überqueren.
Wenn ich Lehrer oder Eltern an der Dr. Weiß-Schule wäre, würde ich mal eine offizielle Anfrage an das Rathaus richten, ob Herr Reichert im Gegenzug dafür, dass er nun nicht ins Kittchen muss, sich nicht wenigstens dafür zur Verfügung stellt, ein Jahr lang einmal in der Woche morgens vor Schulbeginn als Schülerlotse die Kinder sicher an der Stelle über die Straße zu bringen, wo der Zebrastreifen entfernt wurde, weil Herr Reichert Angst hatte, sonst ins Gefängnis zu müssen !!!


Von Zebra ohne Streifen (10.12.23):
Es geht doch in letzter Konsequenz nicht um die Sicherheit der Fußgänger, sondern darum, Verantwortung abzugeben. Kein Zebrastreifen = keine Verantwortung. So ist das leider hier und auf der Welt.

Von Caro (09.12.23):
Ich finde es sehr ärgerlich, dass der Zebrastreifen entfernt wurde! Wie kann man sowas machen?! Ich wohne in Sichtweise und habe schon beobachtet, dass Kinder, die von der Schule kamen, zur Bushaltestelle jetzt ohne Zebrastreifen gelaufen sind. Wer kommt ins "Kittchen", wenn da mal jemand angefahren wird?

Von Kleinkariert (08.12.23):
Wenn man schon so konsequent ist, dann sollte man auch die Zebrastreifen an den Haltestellen Neuer Markt, Neckarbrücke, Einkaufszentrum, Stadthalle, Berufsschule usw. absperren. Oder ist da jeweils 1m zu viel Abstand?

Von Gustav (08.12.23):
Das ist eine immer wieder kehrende Aussage von Herrn Reichert (dass er mit einem Fuß im Gefängnis steht). Das habe ich schon des Öfteren von ihm gehört, kann man vergessen.
In der Friedrich-Ebert-Straße direkt vor dem Eingang zum Kurhaus ist auch ein Zebrastreifen und direkt dahinter eine Bushaltestelle, was ist das anders?


Von Knastbruder (08.12.23):
Die Einschätzung von Herrn Reichert, dass er "im Kittchen" landet, wenn an dem Zebrastreifen was passiert, halte ich für total übertrieben. Gefängnis setzt nämlich eine Straftat voraus, und darum kann es sich bei dem Zebrastreifen unmöglich handeln. Es ist eigentlich erschreckend, wenn ein Bürgermeister solche weltfremden Ansichten hat. Ich vermute daher, dass er damit nur einen drastischen Grund dafür liefern wollte, die Verantwortung für die Angelegenheit loszuwerden.

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