28.03.2024

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Ab heute gelten härtere Maßnahmen gegen die Pandemie

(cr) In der Corona-Pandemie gilt seit heute in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Für die Bevölkerung bedeutet das wieder neue Vorschriften in privaten und beruflichen Bereichen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen.

Laut Landesregierung wird die Alarmstufe II dann ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. Somit gilt in verschiedenen Bereichen 2G+, d.h. auch geimpfte und genesene Personen müssen einen zertifizierten negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

Im Einzelhandel (ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung und Abhol- und Lieferangebote) sowie unter anderem in Fahrschulen gilt weiterhin 3G, das bedeutet nur ungeimpfte Personen oder solche ohne Genesungsnachweis müssen einen zertifizierten negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen.

2G gilt in Kultureinrichtungen wie beispielsweise in Museen. Ebenso können Gastronomie und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen mit 2G besucht werden, im Freien gilt 3G nur mit PCR-Test.
Auch in Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Bäder oder Saunen und in Sportstätten in geschlossenen Räumen gilt 2G. Sport im Freien ist mit 3G und nur mit PCR-Test erlaubt.

In Friseurbetrieben und Barbershops sowie in Bahnen und Bussen gilt 3G. Weitere Regelungen findet man im Internet (s.u).

In Firmen müssen Menschen, die keinen Impfnachweis vorzeigen möchten oder können, seit heute täglich einen zertifizierten negativen Antigentest, der 24 Stunden gültig ist, oder einen PCR-Test, der 48 Stunden gültig ist, vorweisen. In Eberbach sind Testmöglichkeiten in der Mohren-Apotheke und der Bahnhofsapotheke sowie in den Testzentren auf dem ALDI-Parkplatz im Neuen Weg Nord oder auf dem Thononplatz möglich.

Die Umsetzung der neuen Maßnahmen soll unter anderem im Einzelhandel und in der Gastronomie in Absprache mit Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werden. Auch in den Bussen der städtischen Dienste sollen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

Infos im Internet:
www.baden-wuerttemberg.de


24.11.21

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