30.04.2024

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Offener Publikumsverkehr ab dem 28. Februar

(bro) (stve) Aufgrund der nunmehr gültigen „Warnstufe“ hat sich die Stadtverwaltung Eberbach dazu entschlossen, das Rathaus ab dem 28. Februar wieder für den offenen Publikumsverkehr zugänglich zu machen.

Die städtischen Gebäude dürfen von Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren hierbei nur mit einer FFP2-Maske oder vergleichbarem Standard betreten werden. Es gilt ansonsten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine „3G-Regelung“ besteht in der „Warnstufe“ derzeit nicht.

Die Öffnungszeiten des Rathauses ohne Terminvereinbarung lauten wie folgt: montags, dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten Termine auch außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden. Diese Terminvereinbarung kann über die bekannten Telefonnummern oder über die Zentrale (06271) 87-1 erfolgen.

Termine im Bürgerbüro können weiter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadt Eberbach (Link s. u.) vereinbart werden.

Die Tourist-Information ist ebenfalls ab dem 28. Februar wieder zu folgenden Zeiten geöffnet: montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 10 bis 12 Uhr. Der Zugang zur Tourist-Information erfolgt über den gesonderten Eingang neben dem Haupteingang.

Das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek sind zudem unter den „3G-Regelungen“ zu den jeweiligen Öffnungszeiten erreichbar.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


23.02.22

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