29.03.2024

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Pro Anlage gibt es 200 Euro - Zuschuss für Thermografie angepasst


Der neue Klimaschutzmanager Anton Fleischmann (links) stellte das Förderprogramm im Gemeinderat vor. (Foto: Hubert Richter)

(hr) Beschlüsse zu zwei Förderprogrammen für Klimaschutzmaßnahmen an Privatgebäuden fasste der Eberbacher Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Oktober.

Ab November 2022 bis Ende 2025 sollen Balkon-PV-Anlagen mit 200 Euro je Anlage aus städtischen Geldern bezuschusst werden. Jährlich bis zu 30.000 Euro stellt der Gemeinderat dazu im Haushalt bereit. Balkon-PV-Anlagen sind kleine Sonnenstrom-Kraftwerke (bis 600 Watt, eine Anlage pro Wohnung) mit Solarmodulen, die beispielsweise am Balkongeländer befestigt werden können. Der erzeugte Strom wird über eine normale Steckdose ins Hausnetz eingespeist und in der betreffenden Wohnung selbst verbraucht, also - anders als bei großen PV-Anlagen - nicht gegen Vergütung dem allgemeinen Stromnetz zugeführt.

Beantragen können die Förderung sowohl Eigentümer als auch Mieter und andere Nutzer von Grundstücken und Wohnungen in Eberbach. Vor Maßnahmenbeginn ist dafür eine Registrierung bei der Abteilung Klimaschutz der Stadt Eberbach erforderlich (Tel. 06271 87209 oder 87351), E-Mail s.u.. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung der Registrierung kann mit der Maßnahme begonnen werden. Um den Zuschuss zu erhalten, muss sie im Jahr der Beantragung umgesetzt werden.

In einem weiteren Gemeinderatsbeschluss wurde der Zuschuss für Thermografie-Aufnahmen an Privatgebäuden in Eberbach von bisher 50 Euro auf 75 Euro je Gebäude angehoben. Wenn im Anschluss an die Thermografie ein individueller Sanierungsfahrplan für das Gebäude bei einem Energieberater in Auftrag gegeben wird, kann die Stadt auch die vollständigen Kosten der Thermografieaufnahmen ersetzen, sofern diese “marktüblichen Preisen” entsprechen.

E-Mail-Kontakt: klimaschutz@eberbach.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de/klimaschutz


05.11.22

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