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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Abgrenzungs- und Abrundungssatzung Moosbrunn

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(ub) In der letzten Schönbrunner Gemeinderatssitzung im alten Jahr wurde die Abgrenzungs- und Abrunddungssatzung nach längerer Vorgeschichte beschlossen.
Nach der Verlagerung des in Moosbrunn ansässigen Gewerbebetriebes der Firma Rocholl GmbH nach Aglasterhausen, wurde die Planung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung im südlichen Ortseingang der neuen Situation angepasst. Während der Offenlage hatten Behörden, unmittelbare Angrenzer und die näheren Nachbarn Gelegenheit, Anregungen und Einwendungen einzubringen. Die Stellungnahmen von 22 Trägern öffentlicher Belange und eines Ehepaares führten nicht zu einer Änderung des Satzungsentwurfes, so dass dieser einstimmig als Satzung beschlossen wurde. Die Satzung ist mit der dargestellten Flächenabgrenzung zur Baulandbereitstellung erforderlich und dient im Rahmen der Bauleitplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
In nichtöffentlicher Sitzung wurden die bereits bewilligten Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zum Bau eines neuen Gewerbebetriebes freigegeben. Die Gemeinde Schönbrunn hofft, dass am neuen Betriebsstandort in Aglasterhausen die Arbeitsplätze für Schönbrunner Bürger erhalten bleiben.

27.12.05

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