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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Land schafft einheitliche Gesetzesgrundlage

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(ub) Einstimmig beschlossen die Schönbrunner Gemeinderäte die neue "Richtlinie zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach §78 Gemeindeordnung". Um dem Tatbestand der Vorteilsnahme nach dem Strafrecht entgegenzuwirken, das durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz noch verschärft wurde, hat das Land Baden- Württemberg mit der Änderung der Gemeindeordnung erstmals eine einheitliche Grundlage geschaffen, auf deren Basis nun die Richtlinie verabschiedet wurde. Bürgermeister Roland Schilling erklärte, dass künftig – so jedenfalls die Gesetzesbegründung – die Einwerbung und die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, sofern diese der kommunalen Aufgabenerfüllung dienen, nicht nur gesetzlich zulässig, sondern sogar erwünscht sei. Damit wurden diese Aktivitäten aus der bisherigen rechtlichen Grauzone herausgeholt und ganz offiziell dem dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger zugeordnet.

07.05.06

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