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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist bald komplett

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Diverse kleinere Themen standen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Eberbacher Gemeinderats am 30. April im großen Saal der Stadthalle.

Für den städtischen Jagdbezirk “Itterberg” stimmte der Gemeinderat bei Stimmenthaltungen der AGL-Fraktion dem Ausscheiden von Dr. Michael Frege aus der Pächtergemeinschaft mit Günter Daiss und dem Eintritt von Marion Daiss-Dormann zum 1. April 2020 zu.

Einstimmig genehmigt wurde der Abschluss eines Vertrags mit der Gemeinde Schönbrunn über die interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandswesen (standesamtliche Aufgaben) ab 1. Mai 2020 auf unbestimmte Zeit. Damit können sich die Standesbeamten der beiden Kommunen im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.

Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (unser Bild) in den Ortsteilen Lindach und Friedrichsdorf sowie den Stadtbezirken Gaimühle und Unterdielbach schließt die Stadt mit ihren eigenen Stadtwerken einen Contractingvertrag für knapp 133.000 Euro brutto mit einer Laufzeit von rund 4,5 Jahren ab. Damit soll laut Stadtwerkeleiter Günter Haag die Umstellung in ganz Eberbach bis Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein.

Einstimmig förmlich angenommen wurde eine Geldspende von Christel und Wolfgang Kleeberger in Höhe von 400 Euro für den Kauf eins Spielgeräts für die Randzeitbetreuung der Dr.-Weiß-Schule.

Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Schenkung eines knapp 800 qm großen Waldgrundstücks in ungünstiger Lage im Gewann “Rothenbach” in Rockenau angenommen.

Unter dem Punkt “Mitteilungen und Anfragen” berichteten die einzelnen Ämter über die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Laut Stadtkämmerer Patrick Müller kann nach aktuellem Mitteilungsstand mit Gewerbesteuereinnahmen von 7,2 Mio. Euro gerechnet werden, geschätzt waren 7,5 Mio. Euro. Einen Rückgang werde es coronabedingt aber auf jeden Fall bei der Vergnügungssteuer geben. Insgesamt stünden die Vorzeichen für die städtischen Finanzen der Folgejahre aufgrund der Pandemie nicht gut.
Laut Karl Emig vom Stadtbauamt gebe es einen neuen Bewilligungsbescheid für das Sanierungsgebiet Güterbahnhofstraße mit einer Fristverlängerung bis 30. April 2022 und einer Erhöhung des Zuwendungsrahmens um 1 Mio. Euro. In dem Sanierungsgebiet will die Stadt einen Kindergarten errichten.

Zu Beginn der Sitzung hatte ein Zuhörer sich nach der Onlinebefragung zur Stadtentwicklungskonzeption erkundigt. Diese werde laut Karl Emig nun vorgezogen. Zunächst war erst eine öffentliche Infoveranstaltung geplant, die wegen der Anti-Corona-Maßnahmen aber nicht stattfinden konnte. Eine weitere Frage desselben Zuhörers betraf den Radverkehr. Dieser werde in der Innenstadt durch viele Einbahnstraßen erschwert. Der Mann regte an, die Einbahnstraßen für Radfahrer zumindest teilweise in Gegenrichtung zu öffnen. Bürgermeister Peter Reichert sagte, dass man darauf bisher bewusst verzichtet habe, man es aber zusammen mit einem Fachbüro noch einmal prüfen wolle.


16.05.20

Lesermeinungen

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Von Stefan Klein (25.05.20):
@cheffe
Für die Einschätzung geöffneter Einbahnstraßen kann man auf ganz konkrete Untersuchungen zurückgreifen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen kommt in einer Untersuchung von 2001 zu dem Ergebnis, dass die Öffnung von Einbahnstraßen keine Auswirkungen erkennen lässt auf die Zahl oder Schwere von Unfällen. Tendenziell kann sogar mit einem Rückgang der Unfälle gerechnet werden (z.B. weil Radfahrer nicht mehr illegal auf dem Gehweg fahren). Die Unfallforschung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. kommt 2016 noch einmal zu dem gleichen Ergebnis. Die Befragung von Kommunen in ganz Deutschland hat ergeben, dass geöffnete Einbahnstraßen sehr üblich sind (in 84% aller Kommunen).
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass in Heidelberg nahezu alle Einbahnstraßen geöffnet sind, auch in sehr beengten Stadtteilen (z.B. Weststadt, Neuenheim) und das nach meiner Erfahrung sehr gut funktioniert, auch wenn die verfügbare Straßenbreite (zwischen den parkenden Autos) z.T. gerade mal 2m beträgt.
Und schließlich ist noch interessant zu bedenken, dass die StVO in §45, Abs. 9 regelt, dass Verbote nur da ausgesprochen werden dürfen, wo eine eindeutige Gefahrenlage besteht. Da das Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer grundsätzlich sicher ist (s. Untersuchungen), darf es grundsätzlich erst einmal nicht verboten werden, wenn es nicht einen besonderen Grund gibt.


Von cheffe (17.05.20):
Also das Öffnen der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer halte ich für absoluten Blödsinn.
Die Radler halten sich schon jetzt größtenteils wenig an gültige Verkehrsregeln und dies würde nur die Anzahl möglicher Unfälle erhöhen.
Ich möchte nicht behaupten das die Autofahrer hier alles Heilige sind, aber jeder kann sich sicherlich ausmalen was passiert wenn ein unbelehrbarer Autofahrer auf sein Radlerpendant in einer Einbahnstraße trifft.


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