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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Inzidenz unter 10 - Es geht weiter in Richtung Normalität

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(cr) Mit dem heutigen Montag, 28. Juni, beginnt eine neue und lockerere Phase der CoronamaĂźnahmen. Hygienekonzepte und Abstandhalten sind allerdings immer noch Pflicht.

Heute wurde eine neue Inzidenzstufe innerhalb der Corona-Verordnung des Landes Baden-WĂĽrttemberg eingefĂĽhrt. Da der Rhein-Neckar- Kreis bei der 7-Tage-Inzidenz unter 10 liegt, gilt hier die erste Stufe.

Ab sofort und so lange die Inzidenz unter 10 bleibt, fällt beispielsweise die Testpflicht für Besuche in der Gastronomie. Im Freien gilt keine Maskenpflicht mehr, sofern der Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Somit dürfen Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Maske auf Bus und Bahn warten, solange der Abstand eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt für Parkplätze, in den Eberbacher Tiefgaragen gilt weiterhin Maskenpflicht, weil man sich dort in einem Gebäude aufhält.

Auch auf dem dreimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt muss der Mund-Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn reger Betrieb herrscht. In den Warteschlangen vor den Geschäften entfällt die Maskenpflicht ebenfalls, sofern man sich im Freien aufhält und das 1,5 Meter Abstandhalten möglich ist.

Bei den Kontaktbeschränkungen gilt nun eine Oberzahl von 25 Personen für private Treffen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit). Private Veranstaltungen im Freien sind bis 300 Personen zulässig (in geschlossenen Räumen bis 300 Personen mit "3G"). Öffentliche Veranstaltungen gehen im Freien mit bis zu 1.500 Personen, in Räumen maximal 500.

Im Freibad in der Au gilt weiterhin Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Umkleidekabinen. Auch die Daten müssen noch erhoben werden. Allerdings wird die maximale Besucherzahl auf 600 pro Zeitblock erhöht. Darüber hinaus wollen die Städtischen Dienste zeitnah ein neues Freibad-Konzept erstellen. Es bleibt zunächst beim Reinigungs- und Desinfektionsaufwand, bei der Onlinebuchung von Tickets und der beschränkten Anzahl von Besuchern, die sich gleichzeitig im Wasser aufhalten.

Infos im Internet:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/


28.06.21

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