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Positive Änderungen im Jahr 2024 geplant

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(Foto: Stadtverwaltung Eberbach)

(bro) (stve) Nach noch verhaltener Zuschussinanspruchnahme 2023 erhofft sich die Stadt Eberbach im Jahr 2024 eine Verbesserung bei der Anzahl der installierter Balkonkraftwerke, zumal der Gesetzgeber enorme Erleichterungen für Interessierte und Besitzer schaffen möchte, die im Folgenden aufgelistet sind.

Steigerung der Leistung: Eine der Änderungen in der Gesetzgebung betrifft die zulässige Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen. Während die bisherige Grenze bei 600 Watt lag, soll diese im Jahr 2024 auf 800 Watt angehoben werden. Mit dieser erhöhten Einspeisung kann man nicht nur mehr Energie für seinen Haushalt erzeugen, sondern auch leistungsstärkere Geräte ohne Bedenken in Betrieb nehmen.

Mehr Solarzellen-Performance: Im Einklang mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Technologie und um der Nachfrage nach höheren Energieerträgen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber auch hier reagiert. In 2024 können dann Photovoltaiksysteme mit Solarzellen, die eine Leistung von bis zu 2.000 Watt erbringen, installiert werden. Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Wechselrichter die 800-Watt-Marke nicht überschreitet.

Einfacheres Anmeldeverfahren: Die administrative Seite bei der Installation von Balkonkraftwerken war für viele potenzielle Nutzer oft ein Hindernis. Mit dem neuen Gesetz genügt eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister, aus dem die Netzbetreiber automatisch informiert werden, wodurch zusätzliche Kommunikationsschritte entfallen.

Bei Fragen zur Technik und zum Zuschussantrag kann man sich an die Stadt Eberbach (Abteilung Klimaschutz) wenden, Tel. (06271) 87-209, 87-316 oder via E-Mail (Link s. u.).

E-Mail-Kontakt: klimaschutz@eberbach.de

08.01.24

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