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Vier Männer müssen sich wegen Brandstiftung verantworten

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(Archivfotos: privat)

(hr) (sta) Nach dem Großbrand in Mosbach, bei dem am 11. März 2024 ein Einkaufszentrum vollständig zerstört wurde (wir berichteten) hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mosbach Anklage erhoben.

Vier Männer müssen sich wegen des Verdachts der fahrlässigen schweren Brandstiftung und der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

Zwei der Angeschuldigten haben nach dem Ergebnis der Ermittlungen kurz vor der Brandentstehung Bitumen auf dem Dach der JYSK-Filiale installiert und dabei Gasbrenner eingesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, gegen einschlägige Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben, deren Einhaltung den Brand verhindert hätte. Konkret sollen sie zunächst die erforderliche Gefährdungsbeurteilung unterlassen und deshalb nicht erkannt haben, dass die Schweißarbeiten am dort vorhandenen Wandaufbau aufgrund der erhöhten Brandgefahr nicht hätten durchgeführt werden dürfen. Zudem sollen sie entgegen einschlägiger Sicherheitsvorschriften darauf verzichtet haben, Öffnungen in der Wand vor Durchführung der Schweißarbeiten abzudichten und nach dem Ende der Schweißarbeiten eine Brandwache durchzuführen.
Bei den beiden weiteren Angeschuldigten handelt es sich um den Geschäftsführer und den Projektleiter des mit den Dacharbeiten beauftragten Unternehmens. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihre Aufsichts- und Überwachungsaufgaben pflichtwidrig nicht erfüllt und dadurch ebenfalls fahrlässig eine Ursache für die Entstehung beziehungsweise für die verheerende Entwicklung des Brands bewirkt zu haben.

Der Umfang des verursachten Schadens konnte bisher nicht verlässlich beziffert werden und wird für die Zwecke des Strafverfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Mosbach auf 70 Millionen Euro geschätzt.

25.07.25

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