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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

640 Bürgerinnen und Bürger statistisch verschwunden

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(hr) Die Stadt Oberzent klagt beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Bevölkerungsermittlung im Rahmen des “Zensus 2022â€.

Das hessische Statistische Landesamt hat mit Stand vom 15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 9.694 Personen für die Stadt Oberzent festgestellt. Laut Bürgermeister Christian Kehrer waren im Einwohnermeldeamt zu diesem Zeitpunkt allerdings 10.334 Personen erfasst. Die Abweichung von 640 Personen (mehr als 6 Prozent) könne die Stadtverwaltung nicht nachvollziehen, so Kehrer. Bisher seien die Differenzen zwischen den statistischen Daten und dem Meldeamt bei rund 0,5 Prozent gelegen.

Oberzent hat große Zweifel an dem Ergebnis dieser statistischen Erhebung. Entsprechend hat die Stadt nochmals alle relevanten Daten überprüft. Der Abgleich zwischen Statistik und Meldeamt innerhalb der Altersgruppen zeigte demnach folgende Ergebnisse: In der Altersgruppe bis 18 Jahre eine Differenz von -12 Personen, in der Gruppe der 18- bis 60-Jährigen eine Differenz von -483 Personen und in der Altersgruppe ab 60 Jahren eine Abweichung von -145 Personen. Hierbei liegt die Differenz der ausländischen Bevölkerung bei -205 Personen. Die größte Abweichung besteht bei der deutschen Bevölkerungsgruppe mit -435 Personen.

“Der statistische Verlust von 640 Personen könnte für unsere Stadt nach aktuellen Berechnungen zukünftig einen finanziellen Verlust von jährlich rund 200.000 Euro bedeuten†befürchtet der Bürgermeister. Entsprechend habe die Stadt Oberzent beschlossen, Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt einzureichen.

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung. Hier wurde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die vor kurzem per Bescheid festgelegten amtlichen Einwohnerzahlen entsprechen laut den Kommunen nicht der Realität. Deshalb haben bundesweit zahlreiche Kommunen Klage gegen den Zensus eingereicht. Die Kommunen bekommen jährlich Finanzmittel zugewiesen. Eine wichtige Berechnungsgrundlage ist dabei die Bevölkerungszahl der Kommune.

25.07.25

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