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RasenmÀhen mittags erlaubt - Laubblasen nur eingeschrÀnkt

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(hr) Da in der wĂ€rmeren Jahreszeit auch die Haus- und Gartenarbeiten im Freien wieder vermehrt durchgeführt werden, weist das stĂ€dtische Ordnungsamt auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin.

Für diese gilt zum einen die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach und zum anderen das Bundes-Immissionsschutzgesetz – hier speziell die sogenannte GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung. Die Vorgaben der GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung wiederum sind höherrangig und heben die Regelungen der stĂ€dtischen Polizeiverordnung auf.

Laut der Polizeilichen Umweltschutzverordnung dürfen “Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen BelĂ€stigungen anderer führen können“, nicht an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden, ebenso nicht an Werktagen von 13 bis 15 und von 20 bis 7 Uhr. Zu diesen Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere alle manuell ausgeführten TĂ€tigkeiten - etwa HĂ€mmern, Holzspalten, Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen - also alle TĂ€tigkeiten, die nicht mit einem elektronisch, elektrisch oder maschinell betriebenen GerĂ€t durchgeführt werden.
GerĂ€te und Maschinen, die elektrisch, elektronisch oder maschinell betrieben werden, dürfen gemĂ€ĂŸ Gesetz werktags von 20 bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztĂ€gig nicht betrieben werden. Das bedeutet, dass beispielsweise RasenmĂ€her und KettensĂ€ge durchgehend von 7 bis 20 Uhr, also auch über die Mittagszeit, laufen dürfen.

Wiederum eingeschrĂ€nktere Betriebszeiten haben aber GerĂ€te wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, LaubblĂ€ser und Laubsammler. WĂ€hrend an Sonn- und Feiertagen die Ruhezeiten für diese GerĂ€te ebenfalls ganztĂ€gig einzuhalten sind, dürfen sie werktags zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden: von 7 bis 9, von 13 bis 15 und von 17 bis 7 Uhr. Doch auch da gibt es wieder eine Ausnahme: Wenn diese GerĂ€te mit dem “EuropĂ€ischen Umweltzeichen“ als umweltschonende GerĂ€te gekennzeichnet sind, dann dürfen sie ebenfalls an Wochentagen von 7 bis 20 Uhr benutzt werden.

Weitere Fragen zu den Ruhezeiten beantworten auch die Mitarbeiter des Ordnungsamts im Rathaus, Tel. (06271) 87244.

27.06.26

Lesermeinungen

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Von Karola Fendler (27.06.26):
Da lĂ€sst doch Schilda grüßen. Teppich klopfen darf ich nicht, aber rasen MĂ€hen. Das verstehe wer will. Und die Bürger für die Mittagsruhe, z.B. aus gesundheitlichen Gründen od. Babys und Kleinstkinder, wichtig ist müssen dann noch überprüfen ob der Nachbar ein GerĂ€t nach EuropĂ€ischem Umweltstandard betreibt. Schlimmer geht es wohl nicht mehr.














Von Wasgehtapp (27.06.26):
Das beste ist ja, das mann zur frühen Morgenstunden zwischen 7⁰⁰Uhr und 9⁰⁰ Uhr MĂ€hen sollte bei heißen Tagen oder generell im Sommer sonst hatte man ein grünen Rasen oder nach 19 Uhr je nach dem wie früh die Sonne hinderm z.B. Berg ist und die Kanten Drimmen gehĂ€rt halt zum professionellen Arbeiten dazu. Das man überhaupt was machen darf immer hin. Muss ich mir jetzt extra Uhrlaub nehmen um zur rechten Zeit zu mĂ€hen oder wie sie das aus. Mann sollte ja schon auf sein Umfeld achten und Respektvoll aber auch tolerant miteinander statt einem die Möglichkeit zu nehem zu beweisen das man ich automatisch dran hĂ€llt.Einem eh schon kurzem Leben auch noch vorzuschreiben wie es ablaufen soll hat mit der allgemeinen Freiheit wenig zu tun. Man bekommt immer mehr die Wahl genommen wer zu sein lass den Vogel doch fliegen und verpass ihm kein Sensor Wann und wie er zu fliegen hat. Und an die standard Korrektur Meister, Tut euch kein Zwang an meckert ruhig über meine Schreibfehler.bzw. S.weiße. wann fĂ€ngt Deutschland wieder an ein Volk zusein. Anstelle auf seinen eigenen Mitmenschen rumzuhacken, und den Finger drauf zu zeigen helfen oder zumindest mal Fragen den wenn ein Finger auf wen zeigt, zeigen immer 3 auf einen selbst.

Von JFH (27.06.26):
Hallo,
danke für die Aufschlüsselung, denn die Inhalte sind schwer verstĂ€ndlich. Trotzdem fĂ€nde ich persönlich hilfreich, wenn die Quell-Dokumente für diese Aussagen auch verlinkt wĂ€ren:
Polizeiverordnung Eberbach: https://session.eberbach.de/bi/getfile.php?id=49980844&type=do
32. BImSchV: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html#BJNR347810002BJNG000400000


Von Satir (27.06.26):
Die Deutsche Bürokratie schreibt einfach die schönste Satire.
Danke für diesen wunderbaren Beitrag. Ich gehe dann mal mit der KettensĂ€ge den Rasen trimmen und die Graskante schneiden. Is ja schließlich zwischen 13 und 15 Uhr.


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