RasenmÀhen mittags erlaubt - Laubblasen nur eingeschrÀnkt
(hr) Da in der wĂ€rmeren Jahreszeit auch die Haus- und Gartenarbeiten im Freien wieder vermehrt durchgeführt werden, weist das stĂ€dtische Ordnungsamt auf die Einhaltung der Ruhezeiten hin.
Für diese gilt zum einen die Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Eberbach und zum anderen das Bundes-Immissionsschutzgesetz â hier speziell die sogenannte GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung. Die Vorgaben der GerĂ€te- und MaschinenlĂ€rmschutzverordnung wiederum sind höherrangig und heben die Regelungen der stĂ€dtischen Polizeiverordnung auf.
Laut der Polizeilichen Umweltschutzverordnung dürfen âHaus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen BelĂ€stigungen anderer führen könnenâ, nicht an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden, ebenso nicht an Werktagen von 13 bis 15 und von 20 bis 7 Uhr. Zu diesen Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere alle manuell ausgeführten TĂ€tigkeiten - etwa HĂ€mmern, Holzspalten, Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen - also alle TĂ€tigkeiten, die nicht mit einem elektronisch, elektrisch oder maschinell betriebenen GerĂ€t durchgeführt werden.
GerĂ€te und Maschinen, die elektrisch, elektronisch oder maschinell betrieben werden, dürfen gemÀà Gesetz werktags von 20 bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztĂ€gig nicht betrieben werden. Das bedeutet, dass beispielsweise RasenmĂ€her und KettensĂ€ge durchgehend von 7 bis 20 Uhr, also auch über die Mittagszeit, laufen dürfen.
Wiederum eingeschrĂ€nktere Betriebszeiten haben aber GerĂ€te wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, LaubblĂ€ser und Laubsammler. WĂ€hrend an Sonn- und Feiertagen die Ruhezeiten für diese GerĂ€te ebenfalls ganztĂ€gig einzuhalten sind, dürfen sie werktags zu folgenden Zeiten nicht betrieben werden: von 7 bis 9, von 13 bis 15 und von 17 bis 7 Uhr. Doch auch da gibt es wieder eine Ausnahme: Wenn diese GerĂ€te mit dem âEuropĂ€ischen Umweltzeichenâ als umweltschonende GerĂ€te gekennzeichnet sind, dann dürfen sie ebenfalls an Wochentagen von 7 bis 20 Uhr benutzt werden.
Weitere Fragen zu den Ruhezeiten beantworten auch die Mitarbeiter des Ordnungsamts im Rathaus, Tel. (06271) 87244.
27.06.26
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