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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Zwei Aufstellungsbeschlüsse und acht Bauvorhaben

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(ub) Der Gemeinderat Schönbrunn hat an seine Mitglieder im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vVG Eberbach-Schönbrunn Weisungen erteilt. So sollen die Mitglieder das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das interkommunale Gewerbegebiet "GIP" einleiten. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird durch die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung im Bauamt Eberbach und Bürgermeisteramt Schönbrunn ermöglicht. Dort wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes einen Monat lang öffentlich ausliegen. Eine Woche zuvor wird die Bevölkerung über den Beginn der Offenlage informiert.
Einen weiteren Aufstellungsbeschluss fassten die Gemeinderäte für den Ortsteil Allemühl, in dem es vorab um die Abstimmung des Plangebietes, den Entwurf und das Verfahren ging. Einzelheiten sind im Rathaus zu erfahren.
Mehrere geplante Bauvorhaben nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.
In Moosbrunn ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz vorgesehen. Ein Schwanheimer Bauherr möchte gerne einen Lagerraum neu bauen, sein Wohnhaus erneuern und einen Balkon anbringen. Auch in Schönbrunn steht dem Neubau eines Geräteschuppens nichts entgegen. Etwas umfangreicher gestaltet sich in Schwanheim die Verlegung eines Pausenraumes/Büros, die Errichtung einer Werbeanlage und Kfz- Ausstellungsfläche und Stellplätzen. Mit einigen Auflagen versehen befürwortet die Gemeinde das Bauvorhaben. Auch dem Gaubenaufbau an einem Wohnhaus in Schönbrunn und dem Neubau eines Regenrückhaltebeckens durch die Straßenbauverwaltung Heidelberg steht nichts im Wege. Das Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Schwanheim nimmt der Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis. Da die Erschließung und die Kostenträger nicht abschließend geklärt sind, sollen zunächst fehlende Bauunterlagen dem Baurechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vorgelegt und die Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.



Infos im Internet:
www.gemeinde-schoenbrunn.de


30.01.03

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