WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Stellenangebot

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
27.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Gemeinde informiert über Hochwasserschutz

Es freut uns, dass Sie zu diesem Artikel eine Meinung abgeben möchten.

Bitte geben Sie zunächst Ihren Namen (frei wählbar) und Ihre eMail-Adresse an. Ihre eMail-Adresse ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Wir benötigen sie, um Ihnen einen Bestätigungslink für die Aktivierung Ihres Beitrags zu schicken. Der Beitrag kann nur veröffentlicht werden, wenn Sie unten auch eine Wohnortangabe auswählen.

ACHTUNG: Meinungen können derzeit nicht mit E-Mail-Konten des Anbieters "T-Online" abgegeben werden, da T-Online unsere Bestätigungsmails nicht zustellt. Wir empfehlen, Mailkonten anderer Anbieter zu verwenden.
Name:
eMail-Adresse:
Bitte geben Sie hier eine Meinung zu dem Artikel ein*:

*Bitte nur sachlich und möglichst kurz abgefasste Meinungen zum unmittelbaren Thema des Artikels veröffentlichen. Unzulässig sind Aufrufe zu illegalen Handlungen, volksverhetzende Äußerungen, persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre von Personen, unkommentiert aus anderen Quellen wiedergegebene Texte sowie Werbebotschaften.
Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(ub) Mit den seit 2003 geänderten Regelungen des baden-württembergischen Wasserhaushaltsgesetzes machte die Schönbrunner Verwaltung gestern den Gemeinderat vertraut. Tangiert sind Überschwemmungsgebiete, die im baurechtlichen "Außenbereich" liegen und Grundstücke, die in der Hochwassergefahrenkarte Baden-Württemberg nicht aufgeführt werden, aber zum hochwassergefährdeten Gebiet im "Innenbereich" zählen. Schönbrunn ist von diesen Regelungen im Außenbereich nur entlang der am Neckar verlaufenden Gemarkungsgrenze betroffen. Im Bereich des "Neckarhäuser Hofes" und südlich des "Hirschhorner Halses" an der Tunnelein- und -ausfahrt sind einige private Grundstücke tangiert. Im Einzelfall kann bei den ausgewiesenen Flächen eine wasserrechtliche Genehmigung beispielsweise bei baurechtlichen Maßnahmen, Umbauten, Baum- und Strauchpflanzungen usw. durch die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Heidelberg erforderlich sein, wenn Grundstücke im Überschwemmungsgebiet liegen oder als hochwassergefährdet ausgewiesen sind. Die Karten liegen seit dem 12. Januar bei der Gemeinde Schönbrunn aus und können ebenso in Neckargemünd und Eberbach eingesehen werden.

26.01.06

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2006 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Hils & Zöller

Catalent

Neubauprojekt