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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

N�chtliche Bewegungsfreiheit w�hrt nur vier Stunden

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(hr) Wie das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises heute Abend bekannt gab, wird nun doch wieder im Wege einer Allgemeinverf�gung eine n�chtliche Ausgangssperre verh�ngt.

Die Bewegungsfreiheit der Eberbacher B�rgerinnen und B�rger in den Nachtstunden w�hrt nur kurz: Nachdem ab heute die seit 12. Dezember landesweit geltende n�chtliche Ausgangssperre aufgrund eines Gerichtsbeschlusses aufgehoben wurde (wir berichteten), werden die Menschen ab morgen, 12. Februar, 0 Uhr, nun doch wieder bis 5 Uhr in ihren eigenen vier W�nden eingesperrt.
Grundlage daf�r ist eine Allgemeinverf�gung, mit der das Gesundheitsamt in Heidelberg einen Erlass des baden-w�rttembergischen Sozialministeriums umsetzt. In dem Erlass steht, dass die Gesundheits�mter vor Ort n�chtliche Ausgangsbeschr�nkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverf�gung umsetzen m�ssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen �berschritten ist und bei Ber�cksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzma�nahmen die wirksame Eind�mmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gef�hrdet ist.

Wie bereits berichtet, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis heute bei etwa 68, und es wurde offenbar festgestellt, dass die n�chtliche Ausgangssperre unumg�nglich ist, um die Verbreitung von Covid-19 wirksam eind�mmen zu k�nnen. Laut der Mitteilung des Landratsamts gilt eine gleichlautende Allgemeinverf�gung ab morgen 0 Uhr auch im Neckar-Odenwald-Kreis.

11.02.21

Lesermeinungen

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Von Realist (14.02.21):
Na sowas! Das war ja klar, dass die einzelnen Landkreise sich mal wieder als Retter der Gesundheit auf spielen. die angeblichen Fakten, auf die sich ja alles beruft, sind laut unserer Bundeskanzlerin Frau Merkel reinpolitisch gewollt. Das hat sie vor einiger Zeit in einer Bundespressekonferenz zugegeben, nachdem ein Journalist sie darauf angesprochen hatte. Ja, es gibt noch Journalisten die ihren Job so machen wie es sein sollte, und nicht nur das fragen beziehungsweise das schreiben was unsere derzeitige Regierung gern hätte!
bis dato hieß es ja noch von der Regierung beziehungsweise der Kanzlerin, dass wir auf diesen absolut willkürlichen Wert von unter 50 pro 100.000 Einwohner kommen sollten, um so genannte Lockerungen, wie bei Straftätern Üblich, zu gewähren. Jetzt ist ja mittlerweile schon von 35 fällen pro 100.000 Einwohnern die Rede. Öfter mal was Neues, wenn die so genannten Fake falsch positiv getesteten dazu nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Also alles nur Lug und Betrug! Ja, lieber Eberbach Channel, wir sollen eingesperrt bleiben! Aber nicht mit uns!!!


Von Executor (11.02.21):
Mal wieder schön zu sehen wie man einen Gerichtsbeschluss durch fadenscheinige Begründung und kleiner Änderung aushebelt.
Weiß das Virus denn dass es zwischen 21:00 und 05:00 potentiell nicht ansteckend sein darf?


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